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   BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80   

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https://dejure.org/1980,14413
BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80 (https://dejure.org/1980,14413)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1980 - 3 StR 404/80 (https://dejure.org/1980,14413)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1980 - 3 StR 404/80 (https://dejure.org/1980,14413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Niedrige Beweggründe bei der Misshandlung eines Säuglings durch den Vater - Vorliegen niedriger Beweggründe, wenn Angeklagte in einem Zustand steigender Wut und Verärgerung gehandelt hat - Voraussetzung der gedanklichen Beherrschung und willensmäßiger Steuerung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80
    Der Täter muß, wenn Handeln aus niedrigen Beweggründen angenommen werden soll, seine Gefühlsregungen gedanklich beherrschen und willenmäßig steuern können (BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 547; BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80).

    Daß dies so ist, braucht der Tatrichter nur in seltenen Ausnahmefällen nicht ausdrücklich zu erörtern, nämlich dann, wenn es angesichts der Gesamtumstände des Falles außerhalb jeden vernünftigen Zweifels liegt (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80 - und Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80).

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80
    Der Täter muß, wenn Handeln aus niedrigen Beweggründen angenommen werden soll, seine Gefühlsregungen gedanklich beherrschen und willenmäßig steuern können (BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 547; BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80).
  • BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80
    Daß dies so ist, braucht der Tatrichter nur in seltenen Ausnahmefällen nicht ausdrücklich zu erörtern, nämlich dann, wenn es angesichts der Gesamtumstände des Falles außerhalb jeden vernünftigen Zweifels liegt (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80 - und Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Zweifel am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen für ein Handeln aus niedrigen Beweggründen liegen hier jedoch derart fern, daß es keiner ausdrücklichen Erörterung bedurfte (vgl. BGH, Urt. vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 404/80 - bei Holtz MDR 1981, 266; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101).
  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 34/81

    Voraussetzungen für Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe - Anforderungen an

    Spielen gefühlsmäßige Regungen, wie sie vom Landgericht festgestellt worden sind, bei der Tat eine Rolle, so kann ein Handeln aus niedrigen Beweggründen nur angenommen werden, wenn der Täter im Zeitpunkt der Tat seine Gefühlsregungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 547; BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Urteile vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80 - und vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 404/80).

    Nur in seltenen Fällen braucht der Tatrichter darauf im Urteil nicht ausdrücklich einzugehen, nämlich dann, wenn es angesichts der gesamten Umstände außerhalb jeden vernünftigen Zweifels liegt, daß diese Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 404/80 mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines

    Ein Ausnahmefall, in dem die Nichterörterung dieser Frage unschädlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 404/80), weil die Niedrigkeit des Beweggrundes angesichts der Gesamtumstände außerhalb jeden vernünftigen Zweifels liegt, ist hier nicht gegeben.
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